Wir bieten als qualifizierte und akkreditierte Ordination für Gratiszahnspangen die Wahlarztregelung an. Das bedeutet, dass Sie im Fall einer Bewilligung durch die Krankenkasse
Anspruch auf 80% des Kassentarifs haben.
Die Gratiszahnspangen-Regelung gilt für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahre mit schwerwiegenden Zahn- und Kieferfehlstellungen (Stufe 4 oder 5
laut IOTN). Ob die medizinischen Voraussetzungen zutreffen, muss in einer kieferorthopädischen Untersuchung festgestellt werden. Vor Behandlungsbeginn muss ein
Antrag auf Kostenerstattung bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden, das entsprechende Formular erhalten Sie in der Ordination.
Meine Leistungen für Sie:
- Erstberatung im Rahmen einer Kontrolluntersuchung
- Ausführliches Beratungsgespräch inkl. IOTN-Diagnostik
- Kieferorthopädisches Diagnosepaket (Fotos, Modelle, Fernröntgenanalyse) und Behandlungsplanung
- Festsitzende Zahnspange (Metall- oder Keramikbrackets) inkl. aller Anpassungen
- Kontrolluntersuchungen